Erfolg: TALSA in Peru muss Gewerkschafter*innen wieder einstellen.

Erfolg: TALSA in Peru muss Gewerkschafter*innen wieder einstellen.

2016 hatte Make Fruit Fair! eine Eilaktion für die gekündigten Gewerkschafter*innen des Agrarexportunternehmens TALSA durchgeführt. Nun endet das Verfahren mit einem Erfolg: Die Kündigung des SITETSA-Gewerkschaftsvorstands durch das peruanische Agrarexport-Unternehmen TALSA im Februar 2016 verletzte das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit. Deshalb verurteilte das Arbeitsgericht in Trujillo TALSA zur Rücknahme der Kündigung sowie zur Zahlung der Prozesskosten und des Anwalthonorars der Kläger. "Das ist der Lohn dafür konsequent zu sein", freute sich der Juan Herera, Vorsitzender der Gewerkschaftsföderation FENTRAIR, zu der die Gewerkschafter gehören. FENTRAIR ist Mitglied von COLSIBA.

Vier der gekündigten SITETSA-Vorstandsmitglieder hatten den Prozess bis zum Berufungsverfahren durchgestanden: Santos Celestina Carranza Ruiz, Francisco Mamerto Sánchez Luján, Francisca Esperanza Amaranto Alvarado und Nelson Jhoel Sifuentes Sánchez. Fünf andere Vorstandsmitgliedern hatten mit TALSA individuelle Abfindungen ausgehandelt, nachdem der Versuch einer gemeinsamen außergerichtlichen Einigung gescheitert war.

Die Gewerkschaftvorsitzende Santos Celestina Carranza und ihre drei Kolleg*innen haben erfolgreich das Recht auf ihren Arbeitsplatz und für freie Gewerkschaftsorganisation verteidigt.Für Santos Celestina war die Zeit seit der Kündigung besonders leidvoll. Im April 2017 war ihr Haus und Habe während einer Überschwemmungskatastrophe zerstört worden. Ende April 2018 erlitt sie einen Beinbruch mit einer lebensgefährlichen Infektion. Zum Glück ist sie auf dem Weg der Besserung. Vor ihrem Unfall hat sie ohne festes Einkommen weiter als Gewerkschaftspromotorin gearbeitet und wesentlich zur Erreichung eines Tarifvertrags in dem Garnelenbetrieb MARINASOL beigetragen, in dem vor allem Frauen beschäftigt sind. MARINASOL mit über 3.000 Beschäftigten ist ein Tochterunternehmen von CAMPOSOL.

Die Begründung des Berufungsgerichts

Das Urteil der Berufungsverhandlung fiel gegen eine Gerichtsentscheidung vom Januar 2017, in der die Kündigung als rechtskonform angesehen worden war. Aber der Berufungsrichter widersprach der Begründung, die Gekündigten hätten sich durch Falschinformationen an ihren Arbeitgeber Vorteile erschlichen und damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwer verletzt. TALSA hatte argumentiert, die Unterschriften in Wahlakten der Gewerkschaft wären gefälscht worden und die genehmigte Freistellung von SITETSA-Vorstandsmitgliedern für die Teilnahme an Veranstaltungen der FENTRAIR wäre wegen ihrer nur vorgetäuschten Wahl in ihre jeweiligen Ämter Betrug gewesen.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass niemand juristisch die im Arbeitsministerium hinterlegten Wahlakten der Gewerkschaft angefochten hätte. Zudem sähe das Arbeitsgesetz keine Informationspflicht über gewerkschaftsinterne Vorgänge an den Arbeitergeber vor und deshalb könne es auch keine diesbezügliche Pflichtverletzung gegeben haben. Das Unternehmen hätte unrechtmäßig gehandelt, weil es die Kündigungen mit einer nicht durch ein Gericht nachgewiesenen Unterschriftenfälschung begründen wollte. Der Berufungsrichter stellte fest, dass die gekündigten Gewerkschafter zum Zeitpunkt ihrer Kündigung mit dem Antrag auf Neuverhandlung des Tarifvertrags, der Forderung nach Untersuchung eines tödlichen Arbeitsunfalls, einer Beschwerde über unsichere Sanitäranlagen und unhygienischen Verpackungen der Mahlzeiten für die Beschäftigten sowie Antrag auf Information über die Finanzen des Unternehmens befasst waren. Deshalb war die Kündigung angesichts fehlender Gründe für eine solche Disziplinarmaßnahme eine Verletzung des Rechts auf freie Gewerkschaftsarbeit.

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